Voraussetzungen für Gastfamilien:
- Eine Gastfamilie muss dem Status Familie entsprechen:
- Ehepartner mit Kinder sowie
- alleinstehende Personen mit Kind - Der Aupair Vertrag beinhaltet den Passus: Dauer “mindestens 6 und maximal 12 Monate Aufenthalt” (erfahrungsgemäß bleiben nicht alle Aupairs volle 12 Monate, da die meisten ein Anschlussvisum anstreben, um ein FSJ oder eine Ausbildung zu absolvieren. Die meisten Ausbildungen starten im September, manche auch unterjährig. Stellen Sie sich daher bitte darauf ein, dass die angestrebten 12 Monate Aufenthaltsdauer nur den IDEALFALL abbilden, nicht aber die REALITÄT widerspiegeln!)
- Ein Elternteil muss die deutsche Nationalität haben oder die Gastfamilie kann nachweisen, dass in der Familie die Muttersprache deutsch gesprochen wird.
- Das Aupair sollte ein eigenes möbliertes Zimmer in der Familienwohnung oder im Haus bekommen — auch ein Kellerzimmer mit ebenerdigen Fenstern ist möglich.
- Ein eigenes Bad und WC ist nicht nötig, wenn das Aupair das Familienbad mitbenutzen darf.
Für Aupairs:
- Alter: 18 Jahre und bei Beantragung des Visums nicht älter als 27 Jahre.
- einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Goethe Zertifikat min. A1 Level)
Rechte und Pflichten:
- Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden (bzw. 30 Wochenstunden) einschließlich Babysitting . Die Einteilung kann individuell gestaltet werden.
- Die Gastfamilie bezahlt dem Aupair ein monatliches Taschengeld von 280,00 Euro.
- Die Gastfamilie bezahlt die Monatskarte des Nahverkehrs oder leistet Fahrdienste zur Sprachschule
- Die Gastfamilie beteiligt sich an den Sprachkursgebühren mit 50,00 Euro monatlich.
- Die Gastfamilie bezahlt eine private Kranken‑, Unfall, Haftpflicht, Schwangerschafts- Geburts- Versicherung. Als geeignete Versicherung speziell für Aupairs empfehlen wir:
- http://www.au-pair24.de/00003?gclid=CKuoqaX_jLoCFQ0Q3godlwsAjg
- Kostenübernahme bei evtl. gesonderten ärztlichen Untersuchungen in Deutschland, sofern diese von den Behörden gefordert oder von der Gastfamilie gewünscht wird.
- Ein Aupair hat bei einem 1‑jährigen Aufenthalt einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bzw. 2 Werktage pro Monat (Sonntage u. Feiertage werden nicht als Urlaubstage gezählt).
- Der Zeitpunkt des Urlaubs ist zwischen der Gastfamilie und dem Aupair abzustimmen. Wird das Aupair von der Gastfamilie mit in den Urlaub genommen, so wird dieser angerechnet, wenn das Aupair nur unwesentliche Dinge während des Urlaubs zu verrichten hat und wenn keine Anwesenheitspflicht besteht.
- Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
- Gewährung von eineinhalb zusammenhängenden freien Tagen pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Gewährung von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
- Die/der Aupair muss die Möglichkeit haben, ihre/seine Religion ausüben zu können.
- Die Gastfamilie gewährleistet, dass die/der Aupair jederzeit die Agentur „Allgäu Aupair-Agentur für Sprachdienstleistungen Stephanie Steiner“ telefonisch erreichen kann.
- Die An- und Rückreisekosten trägt das Aupair. In Einzelfällen leisten Gastfamilien Fahrkosten-Zuschüsse auf freiwilliger Basis.
- Jedem Aupair muss die zeitliche Möglichkeit geboten werden, einen Sprachkurs zu besuchen. Wenn die Kosten des Kurses die 50,00 € im Monat der Gastfamilie übersteigen, bezahlt das Aupair die Differenz.
- Die Kündigungsfrist bei einer vorzeitigen Beendigung des Aupairverhältnisses zwischen Gastfamilie u. Aupair beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie bzw. der/dem Aupair. Die gleichzeitige schriftliche Benachrichtigung (Kopie des Kündigungsschreibens) ist der Agentur unmittelbar weiterzuleiten.
- In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung (unter Benachrichtigung der Agentur) möglich
Diese Bedingungen sind durch das „Europäische Abkommen von 1969 zur Aufnahme eines Aupairs” sowie von den Landesarbeitsämtern und der Gütegemeinschaft-Aupair geregelt.