EU öffnet Grenzen für 14 Drittstaaten

Die EU öffnet für Bürg­er aus 14 Staat­en ihre Gren­zen. Für Chi­na gilt dies nur unter Bedin­gun­gen. USA, Rus­s­land, Brasilien, Indi­en und die Türkei bleiben außen vor. 30. Juni 2020, 15:57 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE: https://www.zeit.de/politik/ausland/2020–06/eu-offiziell-ende-einreiseverbote-drittstaaten

Die EU-Staat­en haben sich darauf ver­ständigt, die wegen der Coro­na-Pan­demie ver­hängten Ein­rei­se­ver­bote für 14 Drittstaat­en aufzuheben. Nach Angaben des EU-Rats gilt dies ab dem 1. Juli und ohne Weit­eres für die Län­der Alge­rien, Aus­tralien, Kana­da, Georgien, Japan, Mon­tene­gro, Marokko, Neusee­land, Ruan­da, Ser­bi­en, Süd­ko­rea, Thai­land, Tune­sien und Uruguay.
Eine Ein­schränkung gibt es für Chi­na: Die Volk­sre­pub­lik soll erst dann auf die Liste aufgenom­men wer­den, wenn sie selb­st wieder EU-Bürg­er ins Land lässt. 

Die Ein­rei­se­ver­bote für Staat­en, in denen die Coro­na-Infek­tion­szahlen weit­er­hin hoch sind, bleiben beste­hen. In diese Gruppe fall­en die USA und Rus­s­land, Brasilien und Indi­en sowie die Türkei.
Haup­tkri­teri­um für die Aufhe­bung ist die Zahl der Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­wohn­er. Die sollte, so der Beschluss der EU-Staat­en, in den Drit­tlän­dern in den ver­gan­genen 14 Tagen min­destens so niedrig sein wie im EU-Durch­schnitt. Zudem muss es bei den Infek­tio­nen einen “sta­bilen oder sich ver­ringern­den Trend” geben und die Antwort der jew­eili­gen Regierun­gen auf die Coro­na-Pan­demie gewis­sen Stan­dards entsprechen. 

U‑Länder müssen Empfehlung umsetzen

Der EU-Rat betonte, dass die Liste für die Mit­glied­staat­en “nicht rechtlich bindend” sei. So blieben die Behör­den in den einzel­nen Mit­gliedsstaat­en für die Umset­zung dieser “Empfehlung” ver­ant­wortlich. Die Liste soll alle zwei Wochen über­ar­beit­et werden. 

Der Ein­reises­topp in die EU war Mitte März erlassen und wegen der weit­eren Aus­bre­itung der Coro­n­avirus-Pan­demie mehrfach ver­längert wor­den. Die jet­zi­gen Regelun­gen für eine teil­weise Aufhe­bung erziel­ten die Mit­glied­staat­en erst nach tage­lan­gen Ver­hand­lun­gen, teils in einem schriftlichen Verfahren. 

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Coordinator Aupair Placements

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