Au pairs aus EU-Staaten dürfen mit einem gültigen, internationalen und eidesstattlich übersetzten Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen.
Gemäß derzeitiger Führerscheinverordnung darf ein Aupair aus einem Nicht-EU-/ EWR-Staat in Deutschland nur 6 Monate ein Kraftfahrzeug führen. Nach Ablauf dieser Frist bitten wir die Gastfamilie, dem Aupair das Führen eines Kraftfahrzeuges zu untersagen, da sich ansonsten sowohl die Gastfamilie, als auch das Aupair strafbar machen.
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/
Die Fahrerlaubnis kann aber auf Antrag nach Ablauf der Frist um weitere 6 Monate verlängert werden.
Hierbei muss das Aupair bzw. die Gastfamilie einen formlosen Antrag auf Verlängerung auf Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Im Antrag sollte glaubhaft begründet werden, dass das Au pair nicht länger als 12 Monate seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben wird und die Fahrerlaubnis zur Ausübung der Aupair-Tätigkeit benötigt wird (z. B. Begleitung der Kinder zur Schule bzw. zum Kindergarten oder anderen Veranstaltungen).
Eine entsprechende Briefvorlage können unsere Kunden jederzeit gerne bei uns per Email in der Agentur anfordern: info@germany-aupair.com -
Gastfamilien, die KEINE Stammkunden sind, können die Vorlage hier kostenpflichtig bestellen.
Zur Verlängerung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen notwendig:
- Formloser, schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis mit Begründung
- Kopie des Führerschein des Aupairs
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Aupairs (Visum)
- Anmeldeunterlagen des Aupairs (Einwohnermeldeamt)
- Aupair Vertrag
Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten:
- Anzahl der Aupairs mit Führerschein und mit zusätzlicher Fahrpraxis ist gering
- Mitführung des Führerscheins müssen Sie mit dem Aupair vor der Anreise klären
- Lassen Sie sich den Führerschein nach Ankunft des Aupairs vorzeigen
- Funktionsweise des Fahrzeuges UND Verkehrsschilder müssen dem Aupair
unbedingt mit genug Zeit erläutert und einstudiert werden - Falls das Aupair Ihre Kinder zum Kindergarten bzw. zur Schule fahren soll, erklären und zeigen Sie ihm den Weg.
Das zuständige Bundesministerium schreibt dazu:
“Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.”
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Unter diesem Link finden Sie auch Merkblätter zum Führerschein zum Download.