Die Anerkennung des Impfstatus im internationalen Reiseverkehr wird auf Bundesebene geregelt. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) liegt ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 aufgeführten Impfstoffe erfolgt ist, und
- entweder aus der hier veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
- bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.
Bei der Ein- und Rückreise nach Deutschland werden Impfungen mit allen in der EU zugelassenen Impfstoffen sowie deren Äquivalenten in Drittstaaten (Original- und Lizenzproduktionen) anerkannt. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet allen Einreisenden eine Übersichtsliste mit den in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen sowie deren entsprechenden Produktnamen in Drittstaaten (außerhalb EU und EWR). Reisende, die im Ausland mit einem oder mehreren der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 aufgeführten Impfstoffe geimpft wurden, können in dieser Liste nach dem Produktnamen suchen, um sicherzugehen, dass ihre Impfung bei der Einreise nach Deutschland anerkannt wird.