Stand: 20.03.2020
Wichtige Informationen für die Annahme von Visumanträgen
Zu den Einreisebeschränkungen in den Schengen-Raum beachten Sie bitte die Informationen des BMI unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html
Vom Einreisestopp ausgenommen sind:
• an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende EU-Bürger (eingeschlossen Staatsangehörige aus Grossbritannien) und der Schengen Assoziierten Staaten sowie ihre Familienangehörige,
• an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Drittstaatsangehörige Aupairs mit langfristigem Aufenthaltstitel (einschließlich nationaler Visa),
• Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions“, darunter fallen laut Beschluss:
- Gesundheitspersonal und ‑forscher, Pflegeberufe,
- Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen (zB Air-Crews),
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion,
- Transitpassagiere (auch solche, die durch konsular. Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden),
- Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen,
- Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.
Wenn das Aupair bereits im Besitz eines gültigen Visums ist
Für Fragen zu den vom Einreisestopp ausgenommenen Gruppen kann man sich an den Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html wenden
FAQ des BMI zu Fragen der Reisebeschränkungen / Grenzkontrollen
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3
Wenn Sie ein Visum beantragen wollen gelten bis zum 15.4.2020 folgenden Hinweise:
Die Visaerteilung an der Botschaft und an den Generalkonsulaten wird bis zum 15.4. eingeschränkt.
Eine Antragsabgabe beim externen Dienstleister VisaMetric ist nur bis zum 19.3.2020 möglich.
Ab dem 20.03.2020 ist eine Antragstellung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Eine Antragsannahme kann ausschließlich für die oben genannten Ausnahmefälle erfolgen.
Für eine Antragsabgabe kann man die für das Aupair zuständige Auslandsvertretung ausschließlich per E‑Mail kontaktieren und der Anfrage Nachweise beifügen, die den Ausnahmefall begründen.
Visa-Bearbeitungsstop in Zeiten von Corona — Update
