Visa-Bearbeitungsstop in Zeiten von Corona — Update

Stand: 20.03.2020

Wichtige Infor­ma­tio­nen für die Annahme von Visumanträ­gen
Zu den Ein­reisebeschränkun­gen in den Schen­gen-Raum beacht­en Sie bitte die Infor­ma­tio­nen des BMI unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html

Vom Ein­reises­topp ausgenom­men sind:
• an ihren gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort zurück­kehrende EU-Bürg­er (eingeschlossen Staat­sange­hörige aus Gross­bri­tan­nien) und der Schen­gen Assozi­ierten Staat­en sowie ihre Fam­i­lien­ange­hörige,
• an ihren gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort zurück­kehrende Drittstaat­sange­hörige Aupairs mit langfristigem Aufen­thalt­sti­tel (ein­schließlich nationaler Visa),
• Drittstaat­sange­hörige mit soge­nan­nten „essen­tial func­tions“, darunter fall­en laut Beschluss:
- Gesund­heitsper­son­al und ‑forsch­er, Pflege­berufe,
- Gren­zgänger, Trans­port­per­son­al im Waren­verkehr und anderen notwendi­gen Bere­ichen (zB Air-Crews),
- Diplo­mat­en, Mitar­beit­er inter­na­tionaler Organ­i­sa­tio­nen, mil­itärisches Per­son­al, human­itäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funk­tion,
- Tran­sit­pas­sagiere (auch solche, die durch kon­sular. Hil­fe ins Heimat­land zurück­ge­führt wer­den),
- Pas­sagiere, die auf­grund zwin­gen­der famil­iär­er Gründe reisen,
- Per­so­n­en, die inter­na­tionalen Schutz benöti­gen, oder aus anderen human­itären Grün­den.

Wenn das Aupair bere­its im Besitz eines gülti­gen Visums ist
Für Fra­gen zu den vom Ein­reises­topp ausgenomme­nen Grup­pen kann man sich an den Bürg­erser­vice des Bun­desmin­is­teri­ums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html wen­den

FAQ des BMI zu Fra­gen der Reisebeschränkun­gen / Gren­zkon­trollen
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Wenn Sie ein Visum beantra­gen wollen gel­ten bis zum 15.4.2020 fol­gen­den Hin­weise:
Die Visaerteilung an der Botschaft und an den Gen­er­alkon­sulat­en wird bis zum 15.4. eingeschränkt.
Eine Antragsab­gabe beim exter­nen Dien­stleis­ter Visa­Met­ric ist nur bis zum 19.3.2020 möglich.

Ab dem 20.03.2020 ist eine Antrag­stel­lung nur noch in Aus­nah­me­fällen möglich.
Eine Antragsan­nahme kann auss­chließlich für die oben genan­nten Aus­nah­me­fälle erfol­gen.
Für eine Antragsab­gabe kann man die für das Aupair zuständi­ge Aus­landsvertre­tung auss­chließlich per E‑Mail kon­tak­tieren und der Anfrage Nach­weise beifü­gen, die den Aus­nah­me­fall begründen. 

Über den Autor

Coordinator Aupair Placements

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