Das Aupair hat einen Termin bei der Ausländerbehörde und kann diesen Termin wegen der Schließung der Ausländerbehörde nicht wahrnehmen. Was kann die Gastfamilie / das Aupair tun?
Sofern Sie noch keinen Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt haben, ist es zur Wahrung der Frist notwendig, dass Sie der zuständigen Ausländerbehörde einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels mit der Passkopie die E‑Mail Adresse der zuständigen Ausländerbehörde senden.
Den Vordruck finden Sie entweder auf der Website der Behörde oder Sie können diesen bei uns in der Agentur via Email anfordern.
In der Folge erhalten Sie auf dem Postweg eine Bescheinigung über den Fortbestand des Aufenthaltes Ihres Aupairs (Fiktionsbescheinigung).
Sobald die Ausländerbehörde wieder für den Publikumsbetrieb geöffnet werden kann, wird Ihr Aupair rechtzeitig vor Ablauf der Fiktionsbescheinigung einen Termin erhalten.
Der Aufenthaltstitel des Aupair läuft in den nächsten Wochen ab. Es hatnoch keinen Termin. Was kann das Aupair tun?
Sofern Ihr Aupair noch keinen Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt haben, ist es zur Wahrung der Frist notwendig, dass Ihr Aupair der zuständigen Ausländerbehörde einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels mit ihrer Passkopie an die E‑Mail Adresse der Ausländerbehörde zu senden.
Den Vordruck finden Sie entweder auf der Website der Behörde oder Sie können diesen bei uns in der Agentur via Email anfordern.
In der Folge erhalten Sie auf dem Postweg eine Bescheinigung über den Fortbestand des Aupair Aufenthaltes (Fiktionsbescheinigung).
Sobald die Ausländerbehörde wieder für den Publikumsbetrieb geöffnet werden kann, wird Ihr Aupair rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Fiktionsbescheinigung einen Termin erhalten.
Kann das Aupair mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Lediglich mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz kann von deutscher Seite problemlos eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert. Während der Ausgangsbeschränkung ist jedoch eine Reise verboten.
Das Aupair hat einen Wechsel der Gastfamilie vor und benötigt hierfür die ausländerrechtliche Erlaubnis. Was kann es tun?
Ihr Aupair muss folgende Unterlagen einreichen, ohne persönlich vorsprechen zu müssen (Unterlagen direkt in den Briefkasten der Ausländerbehörde oder an die Email der zuständigen Ausländerbehörde:
Kopie des Reisepasses und des aktuellen Aufenthaltstitels (+ Kopie Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel) und eine Kopie des neuen Aupair Vertrages.
Der elektronische Aufenthaltstitel wurde bei der Bundesdruckerei bestellt. Was kann Ihr Aupair tun, um seinen elektronischen Aufenthaltstitel zu erhalten?
Sofern der elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zur Abholung bei der Ausländerbehörde vorliegt, wird Ihr Aupair den eAT per Post von der Ausländerbehörde zugesandt bekommen (gegen Unterschrift/mit Postzustellungsurkunde). Bis dahin muss man sich einfach gedulden und von weiteren Anfragen an die Ausländerbehörde absehen.