Seit 2013 haben Aupairs einen gesetzlichen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss zum Sprachkurs in Höhe von 50 €, der auch in unseren Aupair-Verträgen fixiert ist.
Immer wieder steht aber trotzdem die Frage im Raum, ob dieser Zuschuss auch zu bezahlen ist, wenn kein Sprachkurs stattfindet (z. B. bei Sommerpause/Winterpause der vhs-Kurse).
Die klare Aussage der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) ist:
Der Zuschuss ist zu bezahlen, unabhängig davon, ob ein Sprachkurs stattfindet oder nicht.
Wir empfehlen daher folgende Umsetzung:
Vorschlag 1
Überweisen Sie Ihrem Aupair den Zuschuss von 50 € zusätzlich zum monatlichen Taschengeld. Da die Kosten der Sprachkurse gerade bei Beginn in den ersten Monaten oft einen Großteil des Aupair Taschengeldes ausmachen, empfiehlt sich zudem
Vorschlag 2
Sie haben bei einem Aufenthalt von einem Jahr ein „Budget“ von 12 Monaten x 50 € = 600 € für das Aupair zur Verfügung und bezahlen davon die Sprachkurse, bis das Budget voll ausgeschöpft ist. Danach bezahlt das Aupair die restlichen Kurse von seinem Taschengeld.
Sprechen Sie mit uns als Agentur und Ihrem Aupair genau ab, wie Sie verfahren wollen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Sprachkursanbieter
An fast jedem größeren Ort findet sich eine Volkshochschule www.vhs.de.
Diese bieten in der Regel Kurse für unterschiedliche Sprachniveaus und zu verschiedenen Tageszeiten an. Auch Universitäten oder die Kolping-Akademien, sowie städtische Einrichtungen wie “Haus International” etc. bieten günstige Sprachkurse für Aupairs ab 3,90 € je 45 Minuten Unterricht an.
Bitte beachten Sie: bei der VHS findet in den Schulferien kein Sprachkurs statt!
Einzeltrainings für Aupairs können Sie übrigens auch in unserer Agentur in Isny buchen.
Quelle: